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Konditionen

Konditionen von Energielieferverträgen

Konditionen von Energielieferverträgen

EnIA führt eine kaufmännische Prüfung ihrer Energielieferverträge durch:

1. Möglichkeiten der Kostenrückerstattung

Die vertragsgerechte Abrechnung des Energiebezuges wird durch EnIA geprüft, und zwar rückwirkend für das laufende und das letzte Kalenderjahr. Beim Erkennen von Rückerstattungsansprüchen werden diese für den Kunden durchgesetzt. Bei produzierenden Unternehmen wurde hier bisher eine Erfolgsquote von ca. 60 % erreicht. 

2. Bessere Konditionen durch Vertragsänderungen

EnIA prüft, ob mit dem gegenwärtigen Energielieferanten unter Berücksichtigung des betriebsspezifischen Energieeinsatzes Sonderkonditionen vereinbart werden können. Für die Stromlieferung wird der Wechsel zu einem anderen Stromversorger mit besseren Konditionen geprüft und ggf. empfohlen. Dazu werden regelmäßig regionale und überregionale Energiepreis- und Branchenvergleiche durchgeführt. 

3. Energiekosten-Überwachung

EnIA prüft regelmäßig die Energieabrechnungen seiner Kunden und überwacht so die vertragsgerechte Abrechnung der Energielieferungen. Bei der Feststellung von Differenzen zu den geschlossenen Verträgen wird EnIA Maßnahmen einleiten, um diese Fehlberechnungen zu korrigieren. Des weiteren wird geprüft und der Kunde beraten, ob durch technologische Änderungen im Unternehmen künftig günstigere Abrechnungs- möglichkeiten erreicht werden könnten. 

4. Reaktion auf betriebliche Veränderungen

Bei betrieblichen Veränderungen oder Veränderungen des betrieblichen Umfeldes prüft EnIA, ab Anpassungen der Energieliefer-Verträge oder der betrieblichen Technologie vorgenommen werden müssen. Bei wesentlichen
Änderungen der Verbrauchsstruktur werden Wiederholungsanalysen erstellt.

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